Zum Inhalt springen

Erst rechnen. Dann verkaufen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung für Eigentümer in sechs Gemeinden der Region Hannover, auf Basis der amtlichen Bodenrichtwerte.

  • Kostenlos
  • Region Hannover
  • Ohne Anmeldung

Rechnen

Was vom Verkaufspreis übrig bleibt, Posten für Posten

Restschuld, Verkäuferanteil der Maklerprovision, Löschung der Grundschuld und Energieausweis: Der Rechner zieht jeden Posten einzeln ab und rechnet bei jeder Eingabe mit. Die Gebühren für die Löschung stammen aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Wo nur Ihre Bank die Zahl kennt, sagt der Rechner das, statt zu schätzen. Ohne Kontaktdaten, und Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Nettoerlös rechnen

Rechnen

Fällt beim Verkauf Steuer an?

Der Rechner prüft das taggenau nach § 23 EStG. Fällt Steuer an, nennt er den Tag, ab dem Ihr Verkauf steuerfrei wird. Ohne Kontaktdaten, und Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Berücksichtigt: Zehnjahresfrist · Eigennutzung · Erbschaft und Schenkung

Frist prüfen

Einschätzen

Ihre Einordnung aus dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone

Ein paar Fragen zu Haus oder Wohnung, dazu der Bodenrichtwert der Zone, in der Ihre Adresse liegt: amtlich, Stichtag 01.01.2026, vom LGLN über BORIS.NI. Daraus rechnen wir eine Einordnung gegenüber den Nachbarorten. Das kostet nichts, und Ihre Angaben bleiben im Browser.

Zur Ersteinschätzung
Datenbasis

Amtliche Bodenrichtwerte, zonenscharf statt ortsgemittelt.

  • 181 ¹

    Bodenrichtwertzonen sind hinterlegt: für jede einzelne, nicht als Ortsdurchschnitt.

  • 70–1.100 ¹

    Euro je Quadratmeter Bodenrichtwert liegen zwischen der günstigsten und der teuersten dieser Zonen.

  • 01.01.2026 ¹

    ist der Stichtag, auf den sich alle Werte beziehen. Bodenrichtwerte werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht.

¹ Gezählt über die hinterlegten Wohnbauzonen in sechs Gemeinden (Burgwedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark, Hannover). Quelle: Bodenrichtwerte LGLN (2026), CC BY 4.0.

Ersteinschätzung

Unsicher, wo Sie stehen? Drei Schritte bis zu Ihrer Einschätzung.

  1. Schritt 1

    Objekt: Art, Adresse, Flächen und Baujahr.

  2. Schritt 2

    Situation: Zeitrahmen und, wenn Sie mögen, der Anlass.

  3. Schritt 3

    Kontakt: erst am Ende, und nur, was für die Rückmeldung nötig ist.

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben werden nur an IHR Immobilienmakler weitergegeben, wenn Sie dem im letzten Schritt ausdrücklich zustimmen.

Häufige Fragen

Was Eigentümer vor einem Verkauf am häufigsten wissen wollen.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird die Seite darüber, dass Anfragen an IHR Immobilienmakler weitergegeben werden, nur mit Ihrer Einwilligung.

Bin ich damit an einen Verkauf gebunden?

Nein. Sie können die Fragen durchgehen und das Ergebnis ansehen, ohne Kontaktdaten zu hinterlassen. Auch nach einer Ersteinschätzung entscheiden Sie frei, ob, wann und mit wem Sie verkaufen.

Was bleibt vom Verkaufspreis wirklich übrig?

Abgezogen werden vor allem: eine offene Restschuld, der Verkäuferanteil der Maklerprovision (in Niedersachsen verbreitet 3,57 %, verhandelbar; immoverkauf24-Erhebung, Stand April 2025), die Löschung der Grundschuld (Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; bei 200.000 € eingetragenem Betrag im Normalfall rund 301 €) und der Energieausweis (Verbrauchsausweis 50 bis 100 €, Bedarfsausweis 100 bis 500 €; Quelle: co2online). Läuft die Zinsbindung Ihres Darlehens noch, kommt meist eine Vorfälligkeitsentschädigung dazu; ihre Höhe nennt Ihnen nur Ihre Bank. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet das der Nettoerlös-Rechner durch.

Muss ich den Gewinn versteuern?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an (§ 23 EStG). Steuerfrei ist der Verkauf außerdem, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Beides prüft der Spekulationssteuer-Rechner taggenau. Das ist keine Steuerberatung. Den Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.

Für welche Orte gilt das?

Amtliche Bodenrichtwerte sind für die Wohnbauzonen von sechs Gemeinden hinterlegt: Burgwedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark und Hannover. Sie geben Straße und Hausnummer ein, daraus bestimmen wir die Bodenrichtwertzone. Die Hausnummer zählt, weil Zonengrenzen mitten durch eine Straße laufen können. Liegt Ihre Immobilie außerhalb dieser Gemeinden, nehmen wir die Postleitzahl auf und ordnen von Hand ein.

Wer bekommt meine Daten?

Nur wenn Sie im letzten Schritt ausdrücklich zustimmen, wird Ihre Anfrage an IHR Immobilienmakler weitergegeben. Ohne diese Einwilligung passiert nichts. Ihre Angaben aus den Fragen bleiben bis dahin in Ihrem Browser.